Umsetzung Natur- und Heimatschutzgesetz in der Stadt Kreuzlingen (TG)

Welches sind die schützenswerten Naturobjekte der Gemeinde Kreuzlingen?

Im Rahmen der Richtplanung wollte die Stadt Kreuzlingen die Inhalte des Teils «Natur und Landschaft» überprüfen und aktualisieren. Insbesondere sollten die verschiedenen Naturobjekte nach den gleichen Regeln eingestuft und bewertet werden. Die Naturkonzept AG entwickelte hierfür einen Kriterienkatalog auf Basis des bestehenden Naturinventars. Anhand verschiedener Kriterien wurden anschliessend neue wertvolle Naturobjekte im Feld laufend erfasst und beurteilt.

Unsere Leistungen

Gutachten / Vegetationsaufnahmen, Unterstützung bei der Umsetzung der Umweltbestimmungen des Baureglementes, Kriterienkatalog für die Aufnahme von Naturobjekten und deren Bewertung; Neuerfassung, Beurteilung und Beschreibung von Naturobjekten (Inventarblätter); Laufende fachliche Begleitung der Umsetzung des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) mittels Richtplanung und Verfügungen auf Stufe Gemeinde.

Auftraggeber

Stadtverwaltung Kreuzlingen, Bauverwaltung (BV), Umweltfachstelle

Jahr

2005-2010