Rechtserwerb AXPO, 220kV-Freileitung Breite-Fällanden, Kanton Zürich
Gemäss Bundesgerichtsentscheid vom 24. Februar 2012 sollen Grundeigentümer neu auch für die Durchleitung Daten Dritter (DDD) entschädigt werden. Für die Durchleitung dieser Daten, zum Beispiel für die Telekommunikation, wird in der Regel der oberste Draht einer Hochspannungsleitung (Erdleiter) genutzt.
Da die Dienstbarkeitsverträge für diese Leitung noch nicht abgelaufen sind, wurden hier separate, zusätzliche Dienstbarkeitsverträge für die Durchleitung Daten Dritter erstellt. Die Entschädigung basiert auf der Richtlinie «Entschädigungsansätze für elektrische Freileitungen» (SBV/VSE).
Unsere Leistungen
Dienstbarkeitsmanagement DBKM: Erstellung von Dienstbarkeitsverträgen für die Durchleitung Daten Dritter, Begleitung der öffentlichen Beurkundung, Verhandlungen mit Grundeigentümern. Leitungslänge 7.6 km, Anzahl Dienstbarkeitsverträge 147.
Auftraggeber
Axpo
Jahr
2014-2015