Gutachten in einem Rechtsfall für eine Privatperson im Kanton Zürich
Eine Waldfläche wurde seitens Rekursgericht, gestützt auf eine kantonale Stellungnahme, als Nicht-Wald beurteilt. Die rekurierende Privatperson und ihre Antwaltskanzlei wollten dazu eine Zweitmeinung einholen. Die Naturkonzept AG wurde als neutrale, ausserkantonale Fachspezialistin angefragt, diesen Entscheid vor Ort nochmals zu beurteilen und in einem kurzen Bericht die Rechtsauslegung gestützt auf der gängigen Praxis zusammenzufassen. Unsere langjährige Erfahrung bei diversen Wald- und Umweltrechtsprojekten in verschiedenen Kantonen halfen uns in unserer Rolle als Gutachter. Unser Gutachten unterstützte den Rekurent bei seiner Abwägung, ob er den Fall an die nächste Rechtsinstanz bringen möchte oder nicht (Kosten-Nutzen-Überlegungen).
Unsere Leistungen
Zweitmeinung in einem Rechtsfall betreffend Entscheid Wald / Nicht-Wald angrenzend an die Bauzone: Zusammenstellung Grundlagen, Beurteilung Waldfläche vor Ort, Erstellung Gutachten aus neutraler, forstfachlicher Sicht zuhanden Anwalt und Rekurrent mit Empfehlungen für das weitere Vorgehen.
Auftraggeber
Privatperson und Anwaltskanzlei im Kanton Zürich
Jahr
2019-2019