Raumbedarf Fliessgewässer Kanton Thurgau, GIS-Analyse und Statistik
Die Gewässerschutzgesetzgebung verpflichtet die Kantone, unter anderem den Raumbedarf der oberirdischen Gewässer (Gewässerraum) festzulegen. Der Artikel 41a GSchV (SR 814.201) definiert die minimale Breite des Gewässerraums für Fliessgewässer in Abhängigkeit von Gebieten mit Vorrang Gewässer (Natur- und Landschaftsschutzgebiete) sowie der natürlichen Gerinnesohlenbreite. Basierend auf diesen gesetzlichen Grundlagen hat die Naturkonzept AG für den Kanton Thurgau mittels GIS-Analyse den minimalen Raumbedarf für sämtliche Fliessgewässer im Kanton berechnet. Als Resultat liegen nun Geodaten mit der Breite (Linie) und Fläche (Polygon) des Gewässerraumes je Gewässerabschnitt vor. Anhand dieser Datensätze wurden zusätzlich die wichtigsten Kennzahlen zur Gewässerraumbreite und zum erwarteten Raumbedarf berechnet. Damit verfügt der Kanton Thurgau über einen einheitlichen, anhand gesetzlicher Vorgaben und aktuellen Geodaten berechneten Datensatz zum minimalen Raumbedarf für jeden Gewässerabschnitt. Basierend auf diesen kantonalen Grundlagen soll der Gewässerraum durch die Gemeinden verbindlich festgelegt werden.
Unsere Leistungen
GIS–Berechnung des minimalen Raumbedarfs gemäss Gewässerschutzverordnung für sämtliche Fliessgewässer im Kanton Thurgau. Dokumentation Vorgehen inkl. Auswertungen zu den wichtigsten Kennzahlen in einem Bericht. Datenabgabe gemäss Geodatenmodell «Gewässerraum Kanton Thurgau».
Auftraggeber
Kanton Thurgau, Amt für Umwelt
Jahr
2015-2016