Geodaten «Fachkarte behördenverbindlicher Raumbedarf der Gewässer» Kanton Thurgau

Für die Festlegung des Gewässerraums wurde im Kanton Thurgau ein zweiphasiges Vorgehen gewählt. Die erste Phase ist nun mit dem behördenverbindlichen Raumbedarf abgeschlossen.

Die Festlegung des Gewässerraums nach Art. 36a Gewässerschutzgesetz (GSchG) erfolgt im Kanton Thurgau zweiphasig. 1. Phase = behördenverbindlicher Raumbedarf für Fliessgewässer und stehende Gewässer mittels der Fachkarte «behördenverbindlicher Raumbedarf der Gewässer». 2. Phase = Grundeigentümerverbindliche Sicherung des Gewässerraums mittels Gewässerraumlinien durch die Gemeinden. Der behördenverbindliche Raumbedarf der kleinen Flüsse und Bäche wurde mittels GIS-Analyse ermittelt und wird als Breiteninformation pro Abschnitt dargestellt. Diese Geodaten der Fachkarte behördenverbindlicher Raumbedarf der Gewässer wurden anhand der Eingangsgrössen Gewässerkataster, der Ökomorphologischen Kartierung (Stufe F) und den Gebieten gemäss Art. 41a Abs. 1 Gewässerschutzverordnung (GSchV) berechnet und das Vorgehen in einer Dokumentation beschrieben. Damit stehen nun den Gemeinden und Planern wie auch den kantonalen Fachstellen die wichtigsten Grundlagen zur grundeigentümerverbindlichen Festlegung des Gewässerraums zur Verfügung.

Unsere Leistungen

Erstellung Datensätze Raumbedarf kleine Flüsse und Bäche für die Fachkarte behördenverbindlicher Raumbedarf der Gewässer (Werte Attributtabelle, Geometrie als Linie und Fläche), Dokumentation Vorgehen und Geodaten.

Auftraggeber

Kanton Thurgau, Amt für Umwelt

Jahr

2018-2018