Waldplan (WP) Kanton Appenzell Ausserrhoden
Das Ausserrhoder Waldgesetz schreibt die Erarbeitung eines kantonalen Waldplans vor. In anderen Kantonen wird dieser auch als Waldentwicklungsplan (WEP) bezeichnet. Dieser Waldplan bildet für den Forstdienst eine wichtige Grundlage bei der Beratung der Waldeigentümer und Behörden, zur Pflege und Bewirtschaftung des Waldes, für die Sicherung der öffentlichen Interessen am Wald, für die Gewährleistung einer transparenten forstrechtlichen Bewilligungspraxis und für die Kontrolle der Nachhaltigkeit. Der Waldplan umfasst einen Textteil sowie den Plan der Waldfunktionen. Der Ausserrhoder Wald erfüllt auf der gleichen Fläche immer mehrere der sogenannten Waldfunktionen «Holznutzung», «Schutz vor Naturgefahren», «biologische Vielfalt» und «Erholung». Er wird deshalb als multifunktionaler Wald bezeichnet. Der Sicherstellung dieser Waldfunktionen kommt im kantonalen Waldplan eine besondere Bedeutung zu.
Unsere Leistungen
Begleitung der Arbeitsgruppe, Sachbearbeitung Waldplan. Analyse des Waldzustandes und Herleitung des Handlungsbedarfes. Formulierung der angestrebten Waldentwicklung und der Kontrolle der nachhaltigen Waldentwicklung. Begleitung der öffentlichen Mitwirkung.
Auftraggeber
Kanton Appenzell A.Rh., Amt für Raum und Wald, Abteilung Wald und Natur
Jahr
2011-2012